Stipendium 20 000 Euro für Künstler

Ein 20 000 Euro Stipendium für Künstler/innen hat die STIFTUNG KUNSTFONDS bereit gestellt. Ebenso gibt es dieses Jahr eine Sonderförderung für Künstler/innen mit Kind(er) unter 7 Jahren in Höhe von 12 000 Euro. Einsendeschluss für die Sonderförderung ist der 6. August 2020. Für die Sonderförderung stehen 1 Million Euro zur Verfügung. Ebenso steht eine Sonderförderung für Künstler/innen ohne Kinder und eine Projektförderung bereit.

Wir zitieren die Eckdaten zu dem Stipendium von Website der STIFTUNG KUNSTFONDS:

A1
Arbeitsstipendium
 zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (22.000 Euro für ein Jahr)
für ausschließlich freiberuflich tätige bildende Künstler/innen
Antragsteller/innen dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.

A2
Künstlerprojekt/Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion

Finanziert werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Eigenhonorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro.

HAP Grieshaber-Preis der VG BILD-KUNST
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 25.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu Programm A1 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Förderpreis Valerie und Kurt M. Schulz-Schönhausen
Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 10.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu Programm A1 ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Zur Antragstellung sind erforderlich:

  1. Online/Elektronisch: Antragsformular mit Angaben zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
  2. Zusätzlich analog/postalisch: Dokumentationsmaterialien/Portfolio zur künstlerischen Arbeit, z. B. Fotos/Prints (max. DIN A4) und/oder Einzelkataloge (max. 3), keine Gruppenkataloge.
  3. Nur für zeitbasierte Medien: Internetvorschau von Werkbeispielen/Ausschnitten (eigene Website, Vimeo, Youtube, o.ä.)  mit einer Gesamtlänge von 10 min. Bei der Kodierung bitte folgende Richtlinien beachten: vimeo.com/help/compression
  4. Bei Anträgen für einen Projektzuschuss (A2): max. 1 Seite Projektbeschreibung, 1 Seite Kostenaufstellung und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe. Nicht finanziert werden laufende und investive Kosten sowie Eigenhonorare.

Vergaberichtlinien

  1. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler/innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I.
  2. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bis zu diesem Termin muss die online-Bewerbung (Antragsformular) an die Stiftung Kunstfonds in Bonn elektronisch übermittelt werden. Zusätzlich erforderliche, analog einzureichende Dokumentationsmaterialien zur Bewerbung müssen innerhalb der beiden folgenden Wochen bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn eingegangen sein. Anträge per Email oder Telefax sind nicht zulässig.
  3. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung im Februar des Folgejahres.
  4. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder bis zum Bewerbungsschluss nicht in beurteilungsfähiger Form vorliegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.
  5. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.
  6. Jeder Bewerber kann insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre für die Programme A1, A2, A4 oder B5 stellen.
  7. Die wiederholte Förderung durch ein Arbeitsstipendium bzw. der Werkverzeichnung (A1, A4) ist ausgeschlossen.
  8. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden. Publikationen dürfen erst nach Förderentscheid (im Februar) in Druck gehen.
  9. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.
  10. Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
  11. Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Vollständige Informationen zu den Förderungen findet ihr hier.

Sonderförderung 2020

Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR schreibt die Stiftung Kunstfonds zusätzlich zu ihren laufenden Förderprogrammen das Sonderförderprogramm 20/21 aus und bietet ein weiteres Stipendium an.

Stipendium

Alle Informationen zu den Sonderförderungen 2020 findet ihr in den aktuellen Ausschreibungen der STIFTUNG KUNSTFONDS. Comiczeichner und Comiczeichnerinnen können sich auch bewerben, wenn sie die Richtlinien erfüllen.

Tipp: wer sich über seine Rechte (auch bei einem Stipendium) schlau machen will, der kann zum neuen Ratgeber des ICOMS greifen.